CAMP-RICHTLINIEN

CAMP-RICHTLINIEN

Letzte Aktualisierung: 21. April 2026

1. Allgemeine Richtlinien

1. Allgemeine Richtlinien

1 Verhalten
1 Verhalten

Alle Teilnehmenden haben sich respektvoll, fair und rücksichtsvoll zu verhalten. Mobbing, Gewalt, Diskriminierung oder Beleidigungen werden nicht toleriert. Den Anweisungen des Trainer- und Betreuungsteams ist jederzeit Folge zu leisten.

Alle Teilnehmenden haben sich respektvoll, fair und rücksichtsvoll zu verhalten. Mobbing, Gewalt, Diskriminierung oder Beleidigungen werden nicht toleriert. Den Anweisungen des Trainer- und Betreuungsteams ist jederzeit Folge zu leisten.

2 Sicherheit & Ablauf
2 Sicherheit & Ablauf

Trainingsanlagen und Geräte dürfen nur unter Anleitung genutzt werden. Die Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass trotz ordnungsgemäßer Nutzung der Sportstätten sowie regelkonformer Betreuung ein allgemeines Verletzungsrisiko besteht.

Trainingsanlagen und Geräte dürfen nur unter Anleitung genutzt werden. Die Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass trotz ordnungsgemäßer Nutzung der Sportstätten sowie regelkonformer Betreuung ein allgemeines Verletzungsrisiko besteht.

3 Gesundheitsangaben
3 Gesundheitsangaben

Sämtliche gesundheitsrelevanten Informationen, insbesondere zu Erkrankungen, Allergien oder Medikamenten, müssen vor Campbeginn vollständig angegeben werden. Beschwerden oder Verletzungen während des Camps sind umgehend mitzuteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Teilnehmers Sorge zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bestehender Krankenversicherungsschutz. Die Sorgeberechtigten bestätigen dies mit der Anmeldung.

Sämtliche gesundheitsrelevanten Informationen, insbesondere zu Erkrankungen, Allergien oder Medikamenten, müssen vor Campbeginn vollständig angegeben werden. Beschwerden oder Verletzungen während des Camps sind umgehend mitzuteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Teilnehmers Sorge zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bestehender Krankenversicherungsschutz. Die Sorgeberechtigten bestätigen dies mit der Anmeldung.

4 Eigentum & Geräte
4 Eigentum & Geräte

Persönliche Gegenstände sind eigenverantwortlich zu verwahren.
Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.

Persönliche Gegenstände sind eigenverantwortlich zu verwahren.
Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.

5 Sachbeschädigungen
5 Sachbeschädigungen

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

6 Verbotene Gegenstände
6 Verbotene Gegenstände

Das Mitführen von Waffen, Pyrotechnik und sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie Alkohol und Drogen ist verboten.

Das Mitführen von Waffen, Pyrotechnik und sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie Alkohol und Drogen ist verboten.

7 Sportartspezifische Hilfestellung
7 Sportartspezifische Hilfestellung

Die Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass es im Rahmen der Trainingseinheiten zu Unterstützung durch unser qualifiziertes Trainerteam kommen kann. Um eine ordnungsgemäße Hilfestellung gewährleisten zu können, erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass das Trainerteam sie im erforderlichen Maße auch körperlich berühren darf.

Die Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass es im Rahmen der Trainingseinheiten zu Unterstützung durch unser qualifiziertes Trainerteam kommen kann. Um eine ordnungsgemäße Hilfestellung gewährleisten zu können, erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass das Trainerteam sie im erforderlichen Maße auch körperlich berühren darf.

8 Unterkunft
8 Unterkunft

Bei sämtlichen Buchungsoptionen, sowohl bei der Buchung des Premium-Schlafsaals als auch bei der Hotelbuchung, obliegt es dem Veranstalter, die Raumeinteilung selbstständig vorzunehmen. Dabei wird im Rahmen der Verfügbarkeit auf Geschlecht und Alter Rücksicht genommen. Wunschpartner können bei der Buchung im Kommentarfeld angegeben werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuweisung.

Bei sämtlichen Buchungsoptionen, sowohl bei der Buchung des Premium-Schlafsaals als auch bei der Hotelbuchung, obliegt es dem Veranstalter, die Raumeinteilung selbstständig vorzunehmen. Dabei wird im Rahmen der Verfügbarkeit auf Geschlecht und Alter Rücksicht genommen. Wunschpartner können bei der Buchung im Kommentarfeld angegeben werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuweisung.

9 Konsequenzen bei Verstößen
9 Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Camp-Regeln können zu Verwarnungen, dem Ausschluss einzelner Programmpunkte oder im Einzelfall zum vollständigen Ausschluss vom Camp führen. In diesem Fall erfolgt die Abreise unverzüglich und auf eigene Kosten. Bei Minderjährigen sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich abzuholen; Volljährige haben die Abreise eigenständig zu organisieren.

Verstöße gegen die Camp-Regeln können zu Verwarnungen, dem Ausschluss einzelner Programmpunkte oder im Einzelfall zum vollständigen Ausschluss vom Camp führen. In diesem Fall erfolgt die Abreise unverzüglich und auf eigene Kosten. Bei Minderjährigen sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich abzuholen; Volljährige haben die Abreise eigenständig zu organisieren.

10 Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
10 Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Während der Camps werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden den Teilnehmenden im Anschluss kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Vertragspartners im Rahmen des Buchungsprozesses.

Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Nutzung für Social-Media-Kanäle, die Website sowie Printmedien.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits vorgenommene Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt, da eine vollständige Entfernung bereits verbreiteter Inhalte, insbesondere auf Drittplattformen, technisch oder faktisch nicht vollständig möglich ist.

Teilnehmenden ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Personen Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von anderen Teilnehmenden anzufertigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Während der Camps werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden den Teilnehmenden im Anschluss kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Vertragspartners im Rahmen des Buchungsprozesses.

Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Nutzung für Social-Media-Kanäle, die Website sowie Printmedien.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits vorgenommene Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt, da eine vollständige Entfernung bereits verbreiteter Inhalte, insbesondere auf Drittplattformen, technisch oder faktisch nicht vollständig möglich ist.

Teilnehmenden ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Personen Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von anderen Teilnehmenden anzufertigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

2. Richtlinien für Teilnehmende unter 18 Jahren

2. Richtlinien für Teilnehmende unter 18 Jahren

11 Aufsicht
11 Aufsicht

Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer dem Alter und der Art der Veranstaltung angemessenen Aufsicht. Eine lückenlose Einzelüberwachung ist nicht Bestandteil des Camps.

Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer dem Alter und der Art der Veranstaltung angemessenen Aufsicht. Eine lückenlose Einzelüberwachung ist nicht Bestandteil des Camps.

12 Nachtruhe
12 Nachtruhe

Die Ruhezeiten sind stets einzuhalten und störendes Verhalten während der von der Campleitung festgelegten Nachtruhe ist zu unterlassen.

Die Ruhezeiten sind stets einzuhalten und störendes Verhalten während der von der Campleitung festgelegten Nachtruhe ist zu unterlassen.

13 Elektronische Geräte
13 Elektronische Geräte

Elektronische Geräte dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden. Der Veranstalter kann Nutzungseinschränkungen festlegen.

Elektronische Geräte dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden. Der Veranstalter kann Nutzungseinschränkungen festlegen.

14 Medizinische Versorgung
14 Medizinische Versorgung

Im Notfall ist das Betreuungsteam berechtigt, notwendige Erstmaßnahmen einzuleiten und medizinische Hilfe hinzuzuziehen. Die Sorgeberechtigten werden in solchen Fällen umgehend informiert.

Im Notfall ist das Betreuungsteam berechtigt, notwendige Erstmaßnahmen einzuleiten und medizinische Hilfe hinzuzuziehen. Die Sorgeberechtigten werden in solchen Fällen umgehend informiert.

15 Krankheitsfall & Abholung
15 Krankheitsfall & Abholung

Ist die weitere Teilnahme am Camp aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglich, hat eine vorzeitige Abholung durch die Eltern oder Sorgeberechtigten auf eigene Kosten zu erfolgen.

Ist die weitere Teilnahme am Camp aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglich, hat eine vorzeitige Abholung durch die Eltern oder Sorgeberechtigten auf eigene Kosten zu erfolgen.

16 Transport
16 Transport

Für Ortswechsel, insbesondere gemeinsame Wege zu Trainingsstätten, Veranstaltungsorten und Freizeitaktivitäten, kann die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer vom Veranstalter organisierter Transportmittel unter Aufsicht erforderlich werden. Die Organisation obliegt vollumfänglich dem Veranstalter.

Für Ortswechsel, insbesondere gemeinsame Wege zu Trainingsstätten, Veranstaltungsorten und Freizeitaktivitäten, kann die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer vom Veranstalter organisierter Transportmittel unter Aufsicht erforderlich werden. Die Organisation obliegt vollumfänglich dem Veranstalter.

17 Aufenthalt
17 Aufenthalt

Das eigenständige Entfernen vom Campbereich ist nicht gestattet. Teilnehmende bewegen sich ausschließlich im Rahmen der betreuten Programmpunkte; ein Verstoß, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Gelände, kann zum sofortigen Ausschluss führen.

Das eigenständige Entfernen vom Campbereich ist nicht gestattet. Teilnehmende bewegen sich ausschließlich im Rahmen der betreuten Programmpunkte; ein Verstoß, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Gelände, kann zum sofortigen Ausschluss führen.