Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sportcamps, Trainingscamps, Feriencamps und Workshops
für Sportcamps, Trainingscamps, Feriencamps und Workshops
Letzte Aktualisierung: 21. April 2026
Letzte Aktualisierung: 21. April 2026
1 Geltungsbereich
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Feel Good Club GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) und dem jeweiligen Vertragspartner über die Teilnahme an Sportcamps, Feriencamps, Trainingscamps, Workshops sowie vergleichbaren Veranstaltungen (nachfolgend einheitlich „Camp“).
(2) Die Camps werden unter der Marke „GGeneration“ durchgeführt.
(3) Vertragspartner ist die anmeldende Person. Bei minderjährigen Teilnehmern handelt es sich hierbei regelmäßig um deren gesetzliche Vertreter.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Feel Good Club GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) und dem jeweiligen Vertragspartner über die Teilnahme an Sportcamps, Feriencamps, Trainingscamps, Workshops sowie vergleichbaren Veranstaltungen (nachfolgend einheitlich „Camp“).
(2) Die Camps werden unter der Marke „GGeneration“ durchgeführt.
(3) Vertragspartner ist die anmeldende Person. Bei minderjährigen Teilnehmern handelt es sich hierbei regelmäßig um deren gesetzliche Vertreter.
2 Vertragspartner / Vertragsgegenstand
2 Vertragspartner / Vertragsgegenstand
(1) Der Veranstalter ist alleiniger Vertragspartner des Vertragspartners.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines sportpädagogisch ausgerichteten Camps gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung.
(3) Zur Durchführung der Camps bedient sich der Veranstalter teilweise externer Dienstleister, insbesondere im Bereich der Organisation, Betreuung und Durchführung der Campinhalte.
(4) Diese Dritten werden ausschließlich als Erfüllungsgehilfen des Veranstalters tätig. Ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und diesen Dritten wird nicht begründet.
(5) Soweit im Zusammenhang mit dem Camp Versicherungsleistungen bestehen oder vermittelt werden, erfolgt dies über Dritte. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und diesen Dritten kommt hierdurch nicht zustande. Ansprüche aus solchen Versicherungen richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und sind direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
(6) Die An- und Abreise ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen und erfolgt auf eigene Verantwortung.
(1) Der Veranstalter ist alleiniger Vertragspartner des Vertragspartners.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines sportpädagogisch ausgerichteten Camps gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung.
(3) Zur Durchführung der Camps bedient sich der Veranstalter teilweise externer Dienstleister, insbesondere im Bereich der Organisation, Betreuung und Durchführung der Campinhalte.
(4) Diese Dritten werden ausschließlich als Erfüllungsgehilfen des Veranstalters tätig. Ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und diesen Dritten wird nicht begründet.
(5) Soweit im Zusammenhang mit dem Camp Versicherungsleistungen bestehen oder vermittelt werden, erfolgt dies über Dritte. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und diesen Dritten kommt hierdurch nicht zustande. Ansprüche aus solchen Versicherungen richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und sind direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
(6) Die An- und Abreise ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen und erfolgt auf eigene Verantwortung.
3 Vertragsschluss
3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Campangebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Veranstalters, insbesondere durch Übersendung einer Buchungsbestätigung, zustande.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Die Darstellung der Campangebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit der Anmeldung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Veranstalters, insbesondere durch Übersendung einer Buchungsbestätigung, zustande.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4 Teilnahmevoraussetzungen
4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen innerhalb der jeweils angegebenen Altersgruppen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist:
gesundheitliche Eignung,
körperliche Belastbarkeit,
sowie ein dem Campbetrieb entsprechendes Sozialverhalten.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen sachlicher Gründe von der Teilnahme auszuschließen.
(4) In begründeten Einzelfällen kann eine Abweichung von der Altersstruktur akzeptiert werden.
(5) Minderjährigen Teilnehmern ist der Konsum von Alkohol sowie sonstigen berauschenden Mitteln untersagt.
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen innerhalb der jeweils angegebenen Altersgruppen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist:
gesundheitliche Eignung,
körperliche Belastbarkeit,
sowie ein dem Campbetrieb entsprechendes Sozialverhalten.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen sachlicher Gründe von der Teilnahme auszuschließen.
(4) In begründeten Einzelfällen kann eine Abweichung von der Altersstruktur akzeptiert werden.
(5) Minderjährigen Teilnehmern ist der Konsum von Alkohol sowie sonstigen berauschenden Mitteln untersagt.
5 Mitwirkungspflichten / Gesundheitsangaben
5 Mitwirkungspflichten / Gesundheitsangaben
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Camps relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Dies betrifft insbesondere:
Erkrankungen,
Allergien,
Einschränkungen,
notwendige Medikamenteneinnahmen.
(3) Bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden.
(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Teilnehmers Sorge zu tragen.
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Camps relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Dies betrifft insbesondere:
Erkrankungen,
Allergien,
Einschränkungen,
notwendige Medikamenteneinnahmen.
(3) Bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden.
(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Teilnehmers Sorge zu tragen.
6 Vertragliche Erklärungen / Einwilligungen
6 Vertragliche Erklärungen / Einwilligungen
(1) Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Vertragspartner verbindlich, dass er die im Buchungsprozess bereitgestellten Regelwerke, insbesondere
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Camp-Ordnung sowie
die Datenschutzhinweise
zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung zustimmt.
(2) Bei minderjährigen Teilnehmern versichert der Vertragspartner mit Abgabe der Buchung, dass er als gesetzlicher Vertreter handelt oder zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen berechtigt ist.
(3) Sämtliche im Buchungsprozess abgegebenen Erklärungen gelten als vertraglich verbindlich und sind Bestandteile des Vertragsverhältnisses.
(1) Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Vertragspartner verbindlich, dass er die im Buchungsprozess bereitgestellten Regelwerke, insbesondere
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Camp-Ordnung sowie
die Datenschutzhinweise
zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung zustimmt.
(2) Bei minderjährigen Teilnehmern versichert der Vertragspartner mit Abgabe der Buchung, dass er als gesetzlicher Vertreter handelt oder zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen berechtigt ist.
(3) Sämtliche im Buchungsprozess abgegebenen Erklärungen gelten als vertraglich verbindlich und sind Bestandteile des Vertragsverhältnisses.
7 Leistungen
7 Leistungen
(1) Der Veranstalter erbringt ausschließlich die in der jeweiligen Campbeschreibung aufgeführten Leistungen.
(2) Diese können insbesondere umfassen:
Trainingsleistungen,
Unterkunft,
Verpflegung.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Trainingsmethoden oder Programminhalte besteht nicht.
(1) Der Veranstalter erbringt ausschließlich die in der jeweiligen Campbeschreibung aufgeführten Leistungen.
(2) Diese können insbesondere umfassen:
Trainingsleistungen,
Unterkunft,
Verpflegung.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Trainingsmethoden oder Programminhalte besteht nicht.
8 Leistungsänderungen
8 Leistungsänderungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, nach Vertragsschluss notwendige Änderungen einzelner Leistungen vorzunehmen, soweit diese nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter des Camps nicht beeinträchtigen.
(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen hinsichtlich:
Trainer,
Trainingsstätten,
Tagesabläufe,
Programminhalte,
Unterkunft.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, nach Vertragsschluss notwendige Änderungen einzelner Leistungen vorzunehmen, soweit diese nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter des Camps nicht beeinträchtigen.
(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen hinsichtlich:
Trainer,
Trainingsstätten,
Tagesabläufe,
Programminhalte,
Unterkunft.
9 Zahlungsbedingungen
9 Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
10 Rücktritt / Stornierung
10 Rücktritt / Stornierung
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Textform.
(2) Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Stornokosten (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung). Die Stornokosten enthalten eine nicht erstattbare Bearbeitungs- bzw. Reservierungsgebühr von 50 €:
Bis 60 Tage vor Beginn wird lediglich die Reservierungsgebühr von 50€ berechnet.
Bis 30 Tage vor Beginn werden 25 % der gebuchten Leistungen berechnet.
Bis 14 Tage vor Beginn werden 50 % der gebuchten Leistungen berechnet.
Danach sowie bei Nichterscheinen werden 100 % der gebuchten Leistungen berechnet.
(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die erfahrungsgemäß mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.
(4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Veranstalter im Falle eines Rücktritts regelmäßig weiterhin zur Vorhaltung der organisatorischen, personellen und infrastrukturellen Leistungen verpflichtet ist. Eine anderweitige Vergabe des Teilnehmerplatzes erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Minderung der Stornokosten.
(5) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, frei gewordene Teilnehmerplätze anderweitig zu vergeben.
(6) Ein Rücktritt aufgrund höherer Gewalt ist ohne Stornogebühren möglich.
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Textform.
(2) Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Stornokosten (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung). Die Stornokosten enthalten eine nicht erstattbare Bearbeitungs- bzw. Reservierungsgebühr von 50 €:
Bis 60 Tage vor Beginn wird lediglich die Reservierungsgebühr von 50€ berechnet.
Bis 30 Tage vor Beginn werden 25 % der gebuchten Leistungen berechnet.
Bis 14 Tage vor Beginn werden 50 % der gebuchten Leistungen berechnet.
Danach sowie bei Nichterscheinen werden 100 % der gebuchten Leistungen berechnet.
(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die erfahrungsgemäß mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.
(4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Veranstalter im Falle eines Rücktritts regelmäßig weiterhin zur Vorhaltung der organisatorischen, personellen und infrastrukturellen Leistungen verpflichtet ist. Eine anderweitige Vergabe des Teilnehmerplatzes erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Minderung der Stornokosten.
(5) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, frei gewordene Teilnehmerplätze anderweitig zu vergeben.
(6) Ein Rücktritt aufgrund höherer Gewalt ist ohne Stornogebühren möglich.
11 Absage durch den Veranstalter
11 Absage durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Camp aus wichtigem Grund abzusagen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen,
Erkrankung wesentlichen Personals,
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.
(3) Im Falle der Absage werden bereits geleistete Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Camp aus wichtigem Grund abzusagen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen,
Erkrankung wesentlichen Personals,
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.
(3) Im Falle der Absage werden bereits geleistete Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12 Aufsichtspflicht
12 Aufsichtspflicht
(1) Die Betreuung erfolgt im Rahmen einer altersgerechten und üblichen Gruppenaufsicht.
(2) Eine durchgehende individuelle Beaufsichtigung ist nicht geschuldet.
(1) Die Betreuung erfolgt im Rahmen einer altersgerechten und üblichen Gruppenaufsicht.
(2) Eine durchgehende individuelle Beaufsichtigung ist nicht geschuldet.
13 Ausschluss von Teilnehmern
13 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Camp auszuschließen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
erheblichem Fehlverhalten,
Gewaltanwendung,
Gefährdung anderer,
nachhaltiger Störung des Campablaufs.
(3) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Camp auszuschließen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
erheblichem Fehlverhalten,
Gewaltanwendung,
Gefährdung anderer,
nachhaltiger Störung des Campablaufs.
(3) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
14 Haftung
14 Haftung
(1) Die Teilnahme am Camp erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmern ist bewusst, dass sportliche Aktivitäten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder elektronische Geräte, haftet der Veranstalter nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(6) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Teilnehmer Anweisungen des Veranstalters, der Betreuer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nicht befolgen, es sei denn, der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem Haftungsausschluss entgegen.
(1) Die Teilnahme am Camp erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmern ist bewusst, dass sportliche Aktivitäten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder elektronische Geräte, haftet der Veranstalter nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(6) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Teilnehmer Anweisungen des Veranstalters, der Betreuer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nicht befolgen, es sei denn, der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem Haftungsausschluss entgegen.
15 Datenschutz
15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Eine Videoüberwachung einzelner Bereiche kann erfolgen und wird entsprechend gekennzeichnet.
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Eine Videoüberwachung einzelner Bereiche kann erfolgen und wird entsprechend gekennzeichnet.
16 Widerrufsrecht
16 Widerrufsrecht
(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und erfolgt die Buchung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, wenn der Vertrag eine Freizeitbetätigung betrifft und für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
(3) Bei den angebotenen Camps handelt es sich um solche Freizeitveranstaltungen mit festem Termin, sodass ein Widerrufsrecht nicht besteht.
(4) Anstelle des Widerrufsrechts gelten die in § 10 geregelten Stornobedingungen.
(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und erfolgt die Buchung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, wenn der Vertrag eine Freizeitbetätigung betrifft und für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
(3) Bei den angebotenen Camps handelt es sich um solche Freizeitveranstaltungen mit festem Termin, sodass ein Widerrufsrecht nicht besteht.
(4) Anstelle des Widerrufsrechts gelten die in § 10 geregelten Stornobedingungen.
17 Schlussbestimmungen
17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026